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III. Personenstandsurkunden
Welche Urkunden gibt es ?
Geburtsurkunden
Die Geburtsurkunde enthält Angaben über:
· Vor- und Familiennamen
· Geburtsort und -datum
· Geschlechtsangabe
· Vor- und Familiennamen der Eltern
· ggf. Religionszugehörigkeit der Eltern
Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Ehe- / Lebenspartnerschaftsurkunde enthält Angaben über:
· Vor- und Familiennamen der Ehegatten / Lebenspartner
· Ort und Tag ihrer Geburt
· ggf. Religionszugehörigkeit
· Ort und Tag der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft
· aktuelle Namensführung nach Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft
· ggf. Anlass und Zeitpunkt der Auflösung
Sterbeurkunden
Die Sterbeurkunde enthält Angaben über:
· Vor- und Familiennamen des Verstorbenen
· Geburtsort und ?datum
· Sterbeort und ?datum
· ggf. Religionszugehörigkeit
· letzter Wohnsitz
· Familienstand
· Vor- und Familiennamen des Ehegatten / vorverstorbenen Ehegatten
beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch gilt als Registerausdruck über die Eheschließung in der Zeit vom 01.01.1958 bis 31.12.2008 in den alten Bundesländern und ab 01.01.1990 bis 31.12.2008 in den neuen Bundesländern. Sie hat keine Beweiskraft mehr für die eingetragenen Kinder, die im Inland geboren sind.
Auf besonderen Wunsch bekommen Sie auch
mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden
Wo gibt es die Urkunden ?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Verpartnerung, Sterbefall) geführt.
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Falls Sie nicht zu dem o.a. Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht des Berechtigten einreichen und einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches beifügen.
Was kostet die Ausstellung von Urkunden ?
Die Gebühren sind im Hess. Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz vom 19.11.2008 festgelegt.
Die aktuellen Gebührensätze betragen für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde 10,00 €, für ein zweites und weitere Stück einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird 5,00 €.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
IV. Urkundenbestellung
Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Bestellung per Post
Benutzen Sie den nachstehenden Vordruck
Bitte unterschreiben Sie diesen ausgefüllten Vordruck und übersenden Sie uns Ihre Urkundenbestellung zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder Bargeld bzw. erteilen Sie eine Einzugsermächtigung.
Name, Vorname ......................................................................................................................................
Anschrift: ......................................................................................................................................
(PLZ) (Ort) (Straße)
Tel.: (für Rückfragen) ............................
Standesamt Wöllstadt
Paul-Hallmann-Straße 3
61206 Wöllstadt
Urkundenbestellung
Ich bitte um die Zusendung folgender Urkunden:
Die genannten Gebühren beziehen sich auf das erste Exemplar. Weitere gleichzeitig angeforderte Exemplare derselben Urkunde kosten die Hälfte. Bitte tragen Sie die gewünschte Anzahl der Exemplare ein.
_ Geburtsurkunde (€ 10,00)
_ Internationale Geburtsurkunde (€ 10,00) _ Sterbeurkunde (€ 10,00)
von...........................................................................................................................................................................
(Familienname, Geburtsname, Vorname)
geboren am: ................................... gestorben am: .........................................in ...................................................
Standesamt ....................................................................Nr. ............/................(falls bekannt).
_ Eheurkunde (€ 10,00) _ Abschrift des Familienbuches (€ 10,00)
von ............................................................................./ .............................................................................................
(Geburtsname, Vorname des Mannes) (Geburtsname, Vorname der Frau)
Eheschließung am: ....................................in ............................................................................................................
Standesamt ...................................................................Nr. ............../.................(falls bekannt).
Die Gebühren in Höhe von € .......... sind als Verrechnungsscheck oder in bar beigefügt.
Einzugsermächtigung:
Ich ermächtige die Gemeindekasse Wöllstadt widerruflich zur einmaligen Abbuchung der von mir zu entrichtenden Gebühren für die angeforderten Urkunden zu Lasten meines / unseres Kontos:
Konto-Nummer: ................................................,Bankleitzahl:...................................................................................
bei (Name der Bank) ............................................................Kontoinhaber/in: .........................................................
Die Urkunde soll an meine oben genannte Anschrift gesandt werden.
Die Urkunde soll an folgende Anschrift gesandt werden:..........................................................................................
(Name , Vorname)
.....................................................................................................................................................................................
(PLZ) (Ort) (Straße u. Hausnummer)
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Datum, Unterschrift