Hier können Sie sich die neue Abfallsatzung herunterladen.
Bürgerservice-Informationen für Neubürger
Guten Tag und ... Herzlich Willkommen in Wöllstadt!
Sie haben in Wöllstadt Eigentum erworben oder eine Mietwohnung bezogen, und wir möchten Ihnen zur Erleichterung des Verwaltungsablaufs vor Ihrem Einzug einige hilfreiche Informationen geben.
Anmeldung
Bitte melden Sie sich spätestens 2 Wochen nach Einzug mit Wohnungsgeberbestätigung bei uns an.
Abfallbeseitigung
- Mieter
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Vermieter, wie Sie entsorgen können.
- Eigentümer
Bitte bestellen Sie die benötigten Tonnen rechtzeitig. Bioabfall und Restabfalltonnen werden im allgemeinen einmal im Monat ausgeliefert.
Gebühren
- Grundgebühr für jede Restmülltonnengröße: 0,42 € pro Monat
- Gebühr pro einmaliger Entleerung:
120 l Restmüllbehälter 5,30 €
240 l Restmüllbehälter 10,60 €
1,1 cbm Restmüllcontainer 48,50 € - Grundgebühr für die 120 l Biotonne 5,79 € pro Monat
- Grundgebühr für die 240 l Biotonne 11,58 € pro Monat
Die Anmeldung der Tonnen sollte persönlich oder schriftlich durch den Eigentümer erfolgen. Papiertonnen werden von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zuschüsse
Die Gemeinde Wöllstadt gewährt Familien mit Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und für Personen mit einem nachgewiesenen Bedarf in Form einer ärztlichen Verordnung (Kopie genügt) an Inkontinenzhilfsmitteln einen Zuschuss.
Der Zuschuss beläuft sich auf 30,00 € für eine 120 l Restmülltonne und 60,00 € für eine 240 l Restmülltonne pro Jahr und Familie, sofern mindestens 15 Leerungen im Jahr genutzt wurden. Damit soll die finanzielle Belastung für die Beschaffung von Papier oder Stoffwindeln und die Entsorgung bzw. das Waschen von Stoffwindeln reduziert werden. Der Zuschuss wird mit Beginn des Monats der Antragstellung nur für volle Monate berechnet und wird im Frühjahr für das vergangene Jahr ausgezahlt.
Sperrmüll
Die Gebühr für die Abholung von Sperrmüll am Grundstück beträgt 75,00 € bis zu einem Volumen von 3 Kubikmeter. Sperrmüll aus privaten Haushaltungen werden nur nach vorheriger Anmeldung und Entrichtung einer Kaution abgefahren. Überschreitet die bereitgestellte Menge des Sperrmülls die angemeldete Menge oder kann der Sperrmüll aufgrund seiner Einzelgröße oder seines Gewichts nicht verladen werden oder ist dessen Transport aus anderen Gründen nicht durchführbar oder unzumutbar, so ist die Gemeinde berechtigt, die Mitnahme zu verweigern. Die Einzelstücke sollten nicht länger als 2,50 m und schwerer als 35 Kologramm sein.
Die Termine können Sie bei unserem Steueramt erfragen: steuern@woellstadt.de oder telefonisch unter 06034/9131-30.
Wasser und Kanal (nur Eigentümer)
Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand bei Einzug mit.
Verschiedenes
- Busfahrpläne, Müllkalender und Informationen über unsere Vereine erhalten Sie in der allg. Verwaltung.
- Bei größeren Familienfeiern können Sie unser Bürgerhaus oder die Römerhalle gegen Gebühr nutzen.
- Kindergartenkinder müssen bei der allgemeinen Verwaltung und im Kindergarten angemeldet werden.
- Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde werden in der Wetterauer Zeitung und im Internet veröffentlicht.
Wir hoffen, dass Sie sich in unserer Gemeinde wohl fühlen!
Sollten Sie weitere Fragen haben, bitte rufen Sie an!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister Adrian Roskoni und das Team der Verwaltung