Die Gemeinde Wöllstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Bürgerservice-Personalausweis
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, muss ein gültiges Personaldokument besitzen.
Antragsvoraussetzungen:
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Biometrisches aktuelles (nicht älter als 6 Monate) Passbild (->Hinweise)
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Identitätsnachweis (alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
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Geburts- oder Heiratsurkunde in besonderen Fällen (sofern der Identitätsnachweis anderweitig nicht möglich ist)
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Es ist erforderlich, dass der/die Antragsteller/in persönlich erscheint
Bei Kindern unter 16 Jahren ist die Unterschrift der Eltern erforderlich.
Außerdem gilt:
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Nach Eheschließung und Namensänderung ist die Vorlage der Original-Heiratsurkunde bzw. Bescheinigung des Standesamts im Original erforderlich
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Der akademische Grad – nur Dr./D. – ist durch Vorlage der Promotionsurkunde (deutsche Sprache) nachzuweisen, im Ausland erworbener Doktorgrad muss durch Genehmigungsurkunde nachgewiesen werden.
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Ausländische Urkunden sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Gültigkeit des Ausweises:
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Für Personen bis 24 Jahre = 6 Jahre
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Für Personen über 24 Jahre = 10 Jahre
Wenn Sie Ihren Personalausweis dringend brauchen:
Es ist möglich, einen vorläufigen Personalausweis auszustellen. Dieser ist nur 3 Monate gültig. Auch hierfür ist ein aktuelles Passbild notwendig.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, muss der alte Personalausweis vorgelegt werden. Die Meldebehörde ist verpflichtet, den bisherigen Personalausweis einzuziehen. Das gleiche gilt für eventuell ausgestellte vorläufige Personalausweise, da niemand mehr als einen Ausweis besitzen darf.
Bearbeitungszeit:
Zur Zeit drei Wochen nach Antragseingang (Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt, die Gemeinde Wöllstadt hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit).
Kosten:
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 €
- Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen:
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine
persönliche PIN: gebührenfrei - Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Nähere Informationen erhalten Sie über das Informations- und Serviceportal der Bundesregierung: www.personalausweisportal.de