Gemeinsam für mehr Grün und Artenvielfalt
Fotowettbewerb vom Regionalverband FrankfurtRheinMain
Nach den Bestimmungen des Hessischen Meldegesetzes (HMG) können Meldepflichtige auf Antrag (teilweise mit entsprechender Begründung) folgende Übermittlungssperren für ihre Person im Melderegister speichern lassen:
Adressbuchverlage
Alters- und Ehejubiläen
Totale Auskunftssperre bei Gefahr für Leben und Gesundheit
Parteien und Wählergruppen
öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
Internet
Direktwerbung/Recht auf informationelle Selbstbestimmung (§ 6 MRRG)
Bundesamt für Wehrverwaltung
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