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Bauen & Wohnen-Bauamt
Vielfältig und ämterübergreifend sind die Aufgaben des Bauamtes der Gemeinde Wöllstadt.
Im Bereich Stadtplanung/Bauleitplanung werden die Grundlagen für die zukünftige räumliche und ökologische Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. Durch das im Grundgesetz und in der Landesverfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden besitzen diese für ihren Bereich die Planungshoheit in der Bauleitplanung. Wichtigste Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch sowie das Raumordnungsgesetz.
Wesentliches Instrument für die Bauleitplanung ist der Flächennutzungsplan, der die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet darstellt. Auf Grundlage dieser grob definierten Ziele werden dann detailliertere Pläne entworfen. So bestehen für Wöllstadt Bebauungspläne, die für die konkreten Gemeindebereiche sehr genaue Festsetzungen zur Art der baulichen Grundstücksnutzung und weitere Vorgaben zur Bebauung beinhalten. Bebauungspläne sind Satzungen und somit unmittelbar geltendes Recht.
Eine wichtige Aufgabe ist es, die kommunalen Interessen bei der Regionalplanung sowie bei Bauleit- und Verkehrsplanungen Dritter einzubringen.
Der Bereich der Bau- und Liegenschaftsverwaltung umfasst im Wesentlichen alle Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde Wöllstadt. Grundstücke in Neubaugebieten werden von Gemeindeseite angekauft, erschlossen und an bauwillige Interessenten verkauft. Ebenso werden private Bauherren zur Vorbereitung von Bauvorhaben bezüglich der städtebaulichen Rahmenbedingungen beraten.
Zum Bereich der Bau- und Liegenschaftsverwaltung zählen auch das kommunale Rechnungswesen, Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Verwaltung der kommunalen Friedhöfe sowie aller öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, sowie Spielplätze.
Das Sachgebiet Tiefbau umfasst alle durchzuführenden Maßnahmen an öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen. Die Gemeinde stellt eine ausreichende Infrastruktur zur Verfügung und erhält sie in einem ordnungsgemäßen Zustand. In diesem Rahmen werden Straßen gereinigt, Wege ausgebaut und erneuert, neue Baugebiet erschlossen, diverse Sanierungsarbeiten an gemeindlichen Straßen durchgeführt.
Die Gemeinde trägt Sorge für die Reinigung und einwandfreie Funktion der Schmutzwasserkanäle, der Straßeneinläufe und der Regenrückhalteanlagen, sowie des Trinkwassernetzes.
Der Bereich Hochbau ist für die Betreuung der gemeindlichen Liegenschaften zuständig. Diese umfassen unter anderem:
- Sportplätze und Sporthallen
- Kindergärten und Spielplätze
- Rathäuser
- Feuerwehrgerätehäuser
- Gemeinschaftshäuser
- Mietwohnungen
Es wird dafür Sorge getragen, dass sich die Liegenschaften in einem ordentlichen Zustand befinden und keine Mängel aufweisen. Das Bauamt sorgt für die fachgerechte Umsetzung der von den gemeindlichen Gremien beschlossenen Neubau-, Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen. So müssen anstehende Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen geplant, die bauliche Ausführung der beauftragten Fachbetriebe überprüft und die Baumaßnahmen abgerechnet werden. Eine sachgerechte Gebäudeunterhaltung ist Voraussetzung für die Erhaltung der vorhandenen Sach- und Nutzungswerte.