Hier können Sie sich die neue Abfallsatzung herunterladen.
Verantwortungsvolle Hundehaltung
Informationsblatt über Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Hundkot und verantwortungsbewusste Hundehaltung
In den vergangenen Jahren wurde schon öfters durch Bekanntmachungen an alle Hundebesitzer appelliert, bei der Hundehaltung einige Regeln zu beachten, um Ärger mit der Gemeindeverwaltung, aber insbesondere mit anderen Mitmenschen zu vermeiden.
Leider hat die Zahl der Klagen über viele Hundehalter nicht abgenommen. Dies ist für uns Anlass, Ihnen erneut die Regeln für eine verantwortungsbewusste Hundehaltung in Erinnerung zu rufen.
Gibt es wirklich hygienische Gefahren?
Auf hygienische Gefahren für Menschen (insbesondere für Kinder und schwangere Frauen), die von Tieren (auch Hunden) ausgehen können, wird von Hygienikern allgemein hingewiesen. Hundekot ist eine Infektionsquelle, vor allem auf Kinderspielplätzen und auf Gehwegen. Durch Hereintragen von Hundekot an den Schuhen in die Wohnung kann ebenfalls neben der Verschmutzung eine hygienische Gefahr entstehen. Angesichts des bei den meisten Menschen hochentwickelten Hygienebewusstseins in ihrer Wohnung ist es unverständlich, was die gleichen Leute ihren Mitbürgern außer Haus durch ihre Hunde zumuten.
Weshalb Steuern und Bußgelder?
Mindestens so verbreitet wie der Hundekot auf den öffentlichen Flächen ist bei den Hundehaltern der Irrtum, für die Hundesteuer würden Kommunen ihre Straßen und Plätze als Hundetoiletten verkaufen. Die Hundesteuer wurde noch nie für die Beseitigung von Hundeschmutz verwendet. Sie würde auch bei weitem nicht ausreichen
Wer den von seinem Hund auf Kinderspielplätzen, Gehwegen und ähnlich frequentierten Stellen hinterlassenen Kot nicht beseitigt, handelt ordnungswidrig im Sinne der jeweils geltenden Bestimmungen. Diese sehen in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10,- € bzw. Geldbußen bis zu 500,- € vor.
Die richtige Erziehung
Für die Sicherung des Hundes im Straßenverkehr und zur Vermeidung von Belästigungen gegenüber Mitmenschen ist eine konsequente Erziehung des Hundes erforderlich. Je früher mit der Erziehung des Hundes begonnen wird, desto wirksamer ist sie. Von Natur aus ordnet sich der Hund der Autorität unter.
Der Hundebesitzer muss sich für seinen Hund Zeit nehmen!
Ein wohlerzogener Hund geht gut an der Leine, ohne zu zerren!
Er ist nicht nur stuben-, sondern auch bürgersteigrein erzogen!
Er belästigt Passanten weder durch Anspringen noch durch Beschnuppern.
Vom richtigen "Gassigehen"
Ein richtig ernährter Hund muss "im Allgemeinen nur einmal am Tag". Da jeder Hund ein Gewohnheitstier ist, kann man ihn durchaus an seinen Platz "gewöhnen". Diesen Platz wählt der Hundehalter aus!
Meiden Sie deshalb Kinderspielplätze, Gehwege und öffentliche Anlagen, sie sind keine geeigneten Aufenthaltsorte! Wer mit seinem Hund- zwischen zwei Fernsehsendungen- möglichst zum nächsten Baum oder zur nächsten Straßenlampe geht, zwingt ihn dazu, auf dem Fußweg, vor Autotüren oder Haustüren sein Geschäft zu verrichten.
Er handelt nicht nur verantwortungslos gegenüber seinem Tier, er setzt seinen Hund und sich selbst dem Ärger anderer aus.
Ist es nicht ekelerregend, in Hundekot zu treten?
Wählen Sie deshalb abseits gelegene Plätze, die möglichst nicht von Fußgängern oder Kindern begangen werden. Sollte es ihr Hund einmal nicht bis zu „seinem Platz“ schaffen, gibt es hierfür einfache und billige Hundekot-Sammelgeräte, die sie bitte nicht in der Natur entsorgen.
Das Haustier Hund gehört nicht in Feld und Wald
Der Hund ist kein Wildtier mehr, das sich in das Gefüge der freien Natur einpasst, sondern ein Haustier. Wenn dieses Haustier frei durch Feld und Wald läuft, werden dadurch die noch vorhandenen Wildtiere nicht nur erheblich gestört, sondern zum Teil sogar in ihrer Existenz bedroht – weil sie zum Beispiel ihren Nachwuchs verlassen, wenn sie bei dessen Aufzucht gestört werden. Ferner führen die Hinterlassenschaften des Hundes, d. h., der Hundekot im Feld dazu, dass dort nichts mehr wächst bzw. das verunreinigte Gras oder auch spätere Heu von Wild- und Weidetieren nicht mehr gefressen werden kann.
Ich weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach §59 Bundesnaturschutzgesetz Abs. 1, nur ungenutzte Grundflächen und Wege zur Erholung betreten werden dürfen.
Dies bedeutet ein automatisches Betretungsverbot für genutzte Flächen wie z.B. auch Äcker, Baumstücke oder Plantagen.
Nach Mitteilung dieser Sachlage vertrauen wir darauf, dass Sie als verantwortungsbewusste Hundebesitzer und Bürger nicht wie vielleicht bisher zuweilen aus Bequemlichkeit, Gedankenlosigkeit oder auch Unkenntnis Ihren Hund zur Erledigung seiner Notdurft oder auch sonst frei durch Feld und Wald laufen lassen.
10 Regeln für eine verantwortungsbewusste Hundehaltung
- Erziehen Sie Ihren Hund so, dass er andere Bürger und Tiere nicht belästigt.
- Lassen Sie Ihren Hund auch auf Krankheitserreger untersuchen.
- Nehmen Sie sich Zeit, wenn Sie mit Ihrem Hund "Gassi gehen".
- Lassen Sie Ihren Hund in öffentlichen Anlagen nicht frei herumlaufen. Halten Sie ihn fern von Spielplätzen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Hund nur an geeigneten Stellen sein „Geschäft“ erledigt. Hundekot gehört auch nicht in Feld und Wald.
- In Wald und Feld gehört der Hund an die Leine oder es ist darauf zu achten, dass er die Wege nicht verlässt. Dies gilt insbesondere in der Brut- u. Setzzeit vom 01.03 – 30.09. jeden Jahres !
- Benutzen Sie Kot-Sammelgeräte, wenn Ihr Hund es nicht bis zu "seinem Platz schafft".
- Melden Sie Ihren Hund steuerlich an.
- Sprechen Sie mit anderen Hundehaltern, wenn diese sich nicht verantwortungsbewusst verhalten.
- Übrigens: Ein wahrer Hundefreund wird darauf achten, dass er sich nur einen Hund hält, der in seiner Größe der Wohnungsgröße und der vorhandenen Auslauffläche entspricht.