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Elektronischer PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst
Ab dem 28. März 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI für die Bürgerinnen und Bürger bereit. Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseitewww.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt. Da eID-Karten stets mit eingeschaltetem Online-Ausweis ausgegeben werden, gibt es den Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis. Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt gemäß § 20 Absatz 2, § 21 Absatz 2, § 36b PAuswV ein zusätzliches Angebot für Bürgerinnen und Bürger dar, Die Möglichkeit, den Online-Ausweis im Bürgeramt aktivieren oder im Bürgeramt eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.