Allgemeinverfügung Wasserhaushalt
Der Kreisausschuss des Wetteraukreises hat eine neue Allgemeinverfügung zum Wasserhaushalt erlassen
Allgemeines
Um ein zulassungspflichtiges Gewerbe anmelden zu können, muss der Gewerbetreibende u.a. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorlegen. Die Auskunft kann von dem Betroffenen bei uns beantragt werden.
Antragsvoraussetzungen
Gebühr: 13,00 €
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.