Wöllstadt fördert Fassadenverschönerungen und Grün!
Wir beraten und bezuschussen. Sie gestalten und pflanzen.
Die Gemeinde Wöllstadt bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern im Fördergebiet in Nieder-Wöllstadt im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“ eine Finanzierungshilfe zur Fassadengestaltung, Dach-, Fassaden- und Flächenbegrünung auf Privatgrundstücken an.
Zusammen mit der ProjektStadt aus Frankfurt am Main, die mit dem Fördergebietsmanagement beauftragt ist, und dem Büro Ammon+Sturm aus Frankfurt, die für die gestalterische Beratung gewonnen werden konnten, investiert die Gemeinde in eine klimaangepasste und nachhaltige Zukunft. Ziel ist es, die Lebens- und Aufenthaltsqualität weiter zu steigern und unter anderem den bereits spürbaren Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden und Starkregenereignissen entgegenzuwirken.
Was wird gefördert?
Im Anreizprogramm, aufgelegt mit Finanzmitteln von Bund, Land Hessen und der Gemeinde, sind Planungs-, Material- und Baukosten förderfähig, die über einer sogenannten „Bagatellgrenze“, 5.000,- EUR bei Fassadengestaltungen bzw. 3.000,- EUR bei Begrünungen, liegen. Unter anderem fördern wir:
1. Fassade
- energetische Sanierung (z.B. Fassadendämmung, Fenster, Dachbodendämmung, Dachsanierung), soweit dies mit dem Denkmalschutz vereinbar ist
- Erneuerung oder Instandsetzung von verputzten Fassaden
- Freilegung und Erneuerung von Fachwerkfassaden sowie Naturstein- und Backsteinfassaden
- Rückbau störender Fassadenverkleidungen
- Wiederherstellung ursprünglicher Fassadengliederungen
- Erneuerung oder Instandsetzung von Türen, Fenstern, Fensterläden und Toren inkl. Zugangstreppen unter Berücksichtigung des historischen Kontextes des Gebäudes
- Herrichten von Gebäudesockeln
- Verbesserung der Barrierefreiheit
- Rückbau von Werbeanlagen
- Errichtung von Werbeanlagen unter Berücksichtigung des historischen Kontextes des Gebäudes.
2. Begrünung
- Maßnahmen der Flächenentsiegelung im Bestand
qualitative und/ oder quantitative Verbesserung der Biodiversität der flächigen Begrünung, d.h. Neuanlage von bepflanzten Flächen, Entwicklung bestehender Rasenflächen hin zu artenreichen Blumenwiesen, Ersatz bzw. Ergänzung bestehender Pflanzflächen durch heimische, standortgerechte Stauden und Sträucher, Anlage von Hecken oder von Totholzbereichen (als Nistplatz und Rückzugsraum für verschiedene Tierarten)nach Prüfung ggfs. Anlage von Beeten oder Hochbeeten zur gärtnerischen Nutzung durch die Bewohnerschaft („Urban Gardening“) - Begrünung von Flachdächern und flachgeneigten Dächern (bevorzugt unter 15° Dachneigung)
- bodengebundene Begrünung von Fassaden
- Anlage von Aufenthaltsbereichen, die die Nutzbarkeit der Höfe und Vorgärten für die BewohnerInnen verbessern.
Mehr Details geben wir Ihnen bei unseren Beratungsterminen oder in unserer Förderrichtlinie.
Für die bewilligten Maßnahmen werden bis zu 40 Prozent der belegbaren und als förderfähig anerkannten Kosten als Zuschuss gewährt. Dabei kann der Zuschuss pro Objekt insgesamt maximal 15.000 Euro betragen. Erfolgt keine Umsetzung der Maßnahme - ab einer festgelegten Beratungstiefe – müssen allerdings die entstandenen Beratungskosten in Höhe von bis zu 850,- EUR erstattet werden, denn: wir wollen Projekte umsetzen!
Wer wird gefördert?
Auf das Fördergebiet der „7 Höfe - Ortskernentwicklung“ in Nieder-Wöllstadt begrenzt, sind antragsberechtigt u.a. Eigentümerinnen und Eigentümer einer Liegenschaft, Erbbauberechtigte, wenn der Erbbauvertrag auf mindestens 66 Jahre läuft, bevollmächtigte Hausverwaltungen oder andere, von der Eigentümerschaft formell dazu bevollmächtigte Personen, gegebenenfalls also auch Mieter:innen oder Pächter:innen mit einer entsprechenden Vollmacht.
Vereinbaren Sie jetzt einen kostenfreien Beratungstermin mit uns.
Nachfolgend die Kontaktdaten:
Gemeinde Wöllstadt
Bauamt
E-Mail: bauamt@woellstadt.de
Fördergebietsmanagement - Förderberatung
ProjektStadt - Eine Marke der Unternehmensgruppe
Nassauische Heimstätte/Wohnstadt
Claus Schlindwein
Telefon: 069 678674 1542
E-Mail: claus.schlindwein@projektstadt.de
Fachberatung Gestaltung und Begrünung
Büro Ammon + Sturm
Telefon: 069 63307176
E-Mail: post@ammonsturm.de
Nachfolgend finden Sie folgende PDF Dokumente:
- Förderrichtline der Gemeinde Wöllstadt zum Anreizprogramm
- Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE)
- Darstellung des Fördergebietes Nieder-Wöllstadt