Polo-Wiese Lindenhof | Uhrzeit 18:45 - 19:30 Uhr | Kosten 8,00 €
Serviceleistungen für-Gewerbe
Stehendes Gewerbe
An- Ab- u. Ummeldungen Gewerbebetriebe
Nach § 14 Gewerbeordnung ist jeder, der einen selbständigen Betrieb, ein stehendes Gewerbe, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle anfängt, zur Anzeige verpflichtet. Das gleiche gilt für die Betriebsverlegung oder Betriebsaufgabe.
Reisegewerbe
Nach § 55 Gewerbeordnung bedarf jeder eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), der ein Reisegewerbe betreiben will. Die Anzeige erfolgt im Gewerbeamt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Führungszeugnis Belegart 0
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
-
1 Lichtbild
Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz
-
Erforderliche Genehmigungen bei erlaubnisbedürftigen vorübergehenden Veranstaltungen. Eine Gestattung ist nur erforderlich bei gewinnorientierten Veranstaltungen. Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
-
Erforderliche Genehmigung zum Betrieb einer Schank- und/oder Speisewirtschaft (Konzession). Nach § 2 Gaststättengesetz bedarf jeder eine Erlaubnis, der ein Gaststättengewerbe betreiben will.
Die Anzeige erfolgt im Gewerbeamt.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- 2 Pläne über die gewerbl. Räume
- 2 Lagepläne oder Abzeichnungen von Flurkarten
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Gesundheitsausweis
- Pachtvertrag
Erforderliche Genehmigungen zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
-
Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten
Nach § 33 c Gewerbeordnung bedarf jeder eine Erlaubnis, der gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will. Die Anzeige erfolgt im Gewerbeamt, der Antrag erfolgt formlos.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
-
Polizeiliches Führungszeugnis
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
-
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt
-
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes
-
-
Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes von Spielgeräten
Der Antrag ist formlos zu stellen, die Vorlage der Aufstellererlaubnis ist erforderlich
Anträge Messen/Märkte/Ausstellungen
Die Anzeige erfolgt im Gewerbeamt, die Anträge sind in der Verwaltung erhältlich
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
-
Polizeiliches Führungszeugnis
-
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
-
Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung

